Die VSK bestätigt im Ergebnis die Entscheidung der RSK FD und weist im Verfahren 005 SRO 2015 den Antrag der Floor Fighters Chemnitz als unbegründet zurück. Damit sind dem Bundesliga-Herrenteam aufgrund der langjährigen Unterschreitung des Schiedsrichterkontingents – neben einer Strafgebühr von EUR 1.500,00 – 3 Punkte für die laufende Saison 2015/2016 abzuziehen.
Die erkennende Kammer lies im vorliegenden Fall die Anwendung der durch die RSK FD über Jahre praktizierten ungeschriebenen Ausnahmeregelung hinsichtlich der Reduzierung der Strafen bei Unterschreitung des Schiedsrichterkontingents aus Vertrauensschutzgesichtspunkten zu.
Jedoch weist die Kammer hinsichtlich der Anwendung der Ausnahmeregelung über die Saison 2015/2016 hinaus darauf hin, dass es einer schriftlichen Fixierung dieser Ausnahmeregelung in den Ordnungen bzw. Durchführungsbestimmungen des Verbandes bedarf. Denn die ungeschriebene Praxis berge die Möglichkeit der unangemessenen Ungleichbehandlung von Bundesligisten.
Zu Einzelheiten wird auf die Entscheidungsgründe verwiesen.