Mit ihrer Entscheidung vom 30.05.2017 im Verfahren 002/SPO/2017 hat die Verbandsspruchkammer  (VSK) den Antrag der Frankfurt Falcons auf Austragung der Relegation zum Aufstieg zur 2. FBL Nord/West gegen den BSV Roxel stattgegeben.
Für die rechtliche Bewertung des Sachverhaltes ist die DFB SBK Saison 2016/2017  ausschlaggebend. Diese konkretisiert den jeweiligen Spielbetrieb von FD für die jeweilige Saison (hier Saison 2016/2017). Die Spielbetriebskommission (SBK) von FD hatte mit ihrem Entscheid vom 16.05.2017 festgestellt, dass auf Grund des erklärten Aufstiegsverzichtes der Marburger Elche kurz vor der Finalserie in der Regionalmeisterschaft Nord/West der BSV Roxel als Erstplatzierter und Marburg als Zweitplatzierter der Regionalligameisterschaft anzusehen sind. Damit steigt der BSV Roxel in die 2. FBL Nord/West auf und die Relegation zwischen den Marburger Elchen und dem siebtplatzierten der 2. FBL Nord/West findet wegen des Aufstiegsverzichts der Marburger Elche nicht statt.
Die rechtlichen Folgen des erklärten Aufstiegsverzichtes der Marburger Elche werden durch die VSK anders gesehen. Die SBK scheint in der Entscheidung vom 16.05.2017 eine “quasi-Forfait-Wertung” der RLM-Spiele vorgenommen zu haben.
Dies ist aus Sicht der VSK aus mehrerlei Hinsicht nicht schlüssig:
Die RLM N/W wurde nicht durchgeführt, da die Spiele abgesagt wurden. Anderes kann man auch aus der Stellungnahme der SBK nicht entnehmen. Eine Forfait-Wertung der Spiele wurde gleichfalls nicht vorgenommen, die ggf. eine andere rechtliche Betrachtungsweise notwendig gemacht hätten. Damit gibt es keinen Sieger im Sinne von Ziff. 2.1.6 lit a DFB SBK. Daraus folgt, dass es  auch nur 1 aufstiegswilliges Team aus Regionen Nord und West gibt. Zwar ist der erklärte Rückzug des Aufstiegswillens des UC Marburger Elche sehr spät, aber dennoch ausreichend vor der auszutragenden Final-Serie Best of Three in der RLM N/W.
Wäre der UC Marburger Elche tatsächlich Zweitplatzierter, müsste entsprechend Ziff. 2.1.3 lit k vorletzter Satz DFB SBK eine Relegation zwischen dem UC Marburg Elche und den Gettorf Seahawks (Siebtplatzierter der 2. FBL Nord/West) stattfinden. Diese Relegation entfällt nach Ziff. 2.1.3 lit k letzter Satz DFB SBK nur, sofern es nur ein oder kein aufstiegswilliges Team gibt. Da laut SBK-Entscheid vom 16.05.2017 die Relegation entfällt, scheint die SBK selbst davon auszugehen, dass es nur 1 aufstiegswilliges Team gibt. Konsequent müsste dann aber nach Ziff. 2.1.3 lit k Satz 3 DFB SBK verfahren werden, d.h. Durchführung der Relegation zwischen dem BSV Roxel (einziges aufstiegswilliges Team aus Regionen Nord und West) und den Frankfurt Falcons (8. der 2. FBL Nord/West).
Nach Auffassung der VSK kann sich die SBK FD auch nicht auf Ziff. 2.1.5 lit a Satz 2 DFB FD berufen, wonach Abweichungen/Änderungen des Modus in begründeten Fällen möglich sind. Hierzu hat die SBK in ihrer Entscheidung vom 16.05.2017 nichts ausgeführt. Ein Nachschieben derartiger Gründe ist der SBK FD nunmehr verschlossen.
Eine andere Rechtssicht könnte sich nur ergeben, wenn die SBK die Spiele um die RLM N/W tatsächlich forfait gewertet hätte. Denn dann hätten die Spiele rein formal stattgefunden und es hätte einen Sieger aus der Final-Serie zwischen zwei aufstiegswilligen Teams gegeben. Allerdings wäre dann die VSK aufgefordert zu prüfen, ob eine derartige Wertung der Spiele forfait überhaupt zulässig wäre. Dieses wäre ggf. zu verneinen, da mit der rechtsverbindlichen Erklärung des UC Marburger Elche, nicht mehr aufsteigen zu wollen, die Austragung der Spiele gegen den BSV Roxel obsolet waren. Für eine Spielwertung forfait wäre dann kein Raum.
Insoweit war die Entscheidung der SBK vom 16.05.2017 aufzuheben und die SBK aufzufordern, die Relegationsspiele zwischen den Beteiligten zeitnah anzusetzen.
Natürlich kann man sich der Argumentation des BSV Roxel nicht verschließen, wie innerhalb kürzester Zeit eine Vorbereitung auf derartige Relegationsspiele gelingen soll (Saisonende, geplante Urlaube, anderweitige Termine). Dies trifft sicherlich auch die Frankfurt Falcons. Das kann allerdings kein Entscheidungskriterium für die VSK sein, da es ausschließlich um die Auslegung der SPO und der sie untersetzenden DFB SBK Saison 2016/2017 geht.
Die Frankfurt Falcons hatten die SBK gebeten zu prüfen, ob in Anbetracht der gegenwärtigen Situation und der kurzen Zeitschiene für das Ansetzen der Termine für die Relegationsspiele nicht ein Aufstocken der 2. FBL Nord/West für die kommende Saison in Frage kommt, um den Interessen der beteiligten Vereine insgesamt zu genügen.
Beide Vereine haben die Möglichkeit gegen die Entscheidung der Verbandsspruchkammer Rechtsmittel einzulegen. Die aufschiebende Wirkung eines eingelegten Rechtsmittel wurde gem. der REO entzogen.