Bei einer Begegnung der 2. FBL Nord/West kam es am 08.02.2020 im zweiten Drittel (Spielzeit: 10:08) nach einem Zweikampf an der Bande vor der Bank des Heimteams zu einem unsportlichen Verhalten, indem ein Spieler der Gastmannschaft beleidigt wurde.

Durch dieses Verhalten beging der Beteiligte ein Vergehen, welches zu einer Matchstrafe 3 führt (MS 3 gem. Ziffer 6.17 Absatz 3 SPRGK Version 2018). Damit wird der Beteiligte mind. für das nächste Spiel im selben Wettbewerb gesperrt – die zuständige Kommission kann außerdem eine weitere Strafe festlegen.

Unter Beachtung des Verhaltens des Beteiligten und seiner Stellungnahme zum Vorfall ist die Dauer der Spielsperre gem. Ziffer 6.17 Absatz 3 SPRGK Version 2018 im Wettbewerb 2. FBL Herren saisonübergreifend mit 1 Spieltag tat- und schuldangemessen (in ständiger Rechtsprechung VSK u.a. Az. 009/MS/2014).

In Anbracht des dem Beteiligten vorzuwerfenden Verhaltens wurde außerdem eine Geldbuße in Höhe von EUR 75,00 festgesetzt. Die Mithaftungsnahme des Vereines ist zur Durchsetzung der Strafe geboten und wurde mit tenoriert (§ 15 Absatz 2 und 4 f REO).

Die Einzelheiten können der veröffentlichten Entscheidung der VSK entnommen werden.