Die Frist zur Meldung des Aufstiegsverzichts, zur Meldung von aufstiegswilligen Teams und die Frist zur Meldung zur Teilnahme an der 1. FBL Damen endet am 15.03.2021.

Die IFF hat in Bezug auf die internationalen Transferfristen eine Sonderregelung geschaffen, die Floorball Deutschland übernimmt. Diese Meldung wurde zum angelassen genommen, sich erneut mit den Fristen zu befassen.

Spieler, die aus Deutschland im üblichen Transferfenster ins Ausland transferiert werden, können nach dem 15.01.2021 zurück transferiert werden. Damit soll den Spielern ermöglicht werden, dass sie in anderen Ligen sowohl trainieren als auch Spiele bestreiten können. Sollte ein Spieler/eine Spielerin an einem Aufstiegs-, Abstiegs-, Play-Off- oder Play-Down-Spiel teilgenommen haben, ist ein Spieler nicht zu einem Transfer vor dem offiziellen Fenster berechtigt. Das offizielle Transferfenster der IFF startet am 01. Juli 2021. Die Original-Meldung vom IFF kann hier nachgelesen werden.

Zudem wurden folgende Termine angepasst:
Letzter Tag für die Beantragung von Transfers/Zweitlizenzen
Alter Termin: 15.01.2021
Neuer Termin: 15.03.2021

Letzter Tag für die Meldung des Aufstiegsverzichts
Alter Termin: 15.01.2021
Neuer Termin: 15.03.2021

Meldeschluss der aufstiegswilligen Teams in die 2. FBL
Alter Termin: 15.01.2021
Neuer Termin: 15.03.2021

Meldeschluss für die Teilnahme an der 1. FBL Damen (Saison 21/22)
Alter Termin: 15.01.2021
Neuer Termin: 15.03.2021

Letzter Tag für Spielerlizenzierungen für den Spielbetrieb von FD
Alter Termin: 28.02.2021
Neuer Termin: 30.04.2021

Letzter Tag zur Meldung des freiwilligen Abstiegs/Teamrückzugs
Alter Termin: 28.02.2021
Neuer Termin: 30.04.2021