Im Verfahren 007/SPO/2021 bzgl. des Aufstiegs in die 2. FBL Süd/West hat die Verbandsspruchkammer (VSK) von Floorball Deutschland den Einspruch der TSG Erlensee gegen die Entscheidung der Spielbetriebskommission von FD vom 05.07.2021 zurückgewiesen.

Begründung:

Die SBK von Floorball Deutschland hat – auch mit der Unterstützung des Floorball-Verband Hessen – versucht, eine  umsetzbare und von allen betroffenen Vereinen akzeptierte Lösung für die Frage zu finden, welche Vereine aus dem Spielbetrieb des Floorball-Verband Hessen in die 2. FBL Herren Süd/west aufsteigen.
Die dazu bereits getroffenen Entscheidungen der SBK vom 22.03.2021 (VSK, Entscheidung vom  11.05.2021, Az. 005/SPO/2021) und vom 31.05.2021 (VSK, Entscheidung vom  25.06.2021, Az. 006/SPO/2021) wurden durch die VSK aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an die SBK zurück verwiesen.

In Sachen Aufstieg in die 2. FBL Herren Süd/West für die Saison 2020/2021 wurden durch die Verbandsgremien Regelungen getroffen.
In § 1 Ziff. 2 SPO erkennen mit der Teilnahme am Spielbetrieb von FD und seiner LV die Vereine und deren lizenzierte Spieler die Ordnungen, Durchführungsbestimmungen (DFB) und zusätzliche Bestimmungen für den Spielbetrieb von FD und seiner LV an. Die SBK FD kann zusätzliche Bestimmungen für den FD-Spielbetrieb zur Erweiterung dieser Ordnung innerhalb der ihr zugewiesenen Aufgaben herausgeben, wozu die Durchführungsbestimmung gehört, welche die SPO für die jeweilige Saison präzisiert. In § 1 Ziff. 8 SPO von Floorball Deutschland wird festgehalten, dass die Einführung und die Änderung von Auf- und Abstiegsregelungen von den Floorball Deutschland-Ligen in die Ligen der Landesverbände und umgekehrt zwischen der SBK und den entsprechenden Landesverbänden abzustimmen sind. In der Durchführungsbestimmung der SBK für das Spieljahr 2020/2021 finden sich unter den Ziffern 2.1.5 (Relegation Floorball Bundesliga Ost / Regionalliga) sowie 2.1.6 (Regionalligameisterschaften) weitere Festlegungen zum Aufstiegsrecht aus den Regionalligen in die 2. Floorball Bundesliga.

Unter Ziff. 2.1.6.B wird geregelt, dass im Bereich der 2. Floorball Bundesliga Süd/West die am besten platzierten Mannschaften der Regionalligameisterschaft aufsteigen, maximal aber so viele Teams aufsteigen können, bis die Anzahl der an der 2. Floorball Bundesliga beteiligten Teams 8 je Staffel erreicht wird. Weiterhin ist ausgeführt, dass die Teilnehmer an der Regionalmeisterschaft nach Eingang der Meldungen der möglichen aufstiegswilligen Teams aus den Landesverbänden durch die SBK FD bestimmt werden. Unter Ziffer D wird weiterhin darauf hingewiesen, dass sich nur Teams für die Regionalligameisterschaften qualifizieren können, die an einem regulären Spielbetrieb des Landesverbandes teilgenommen haben und Mitglied von Floorball Deutschland oder seiner Landesverbände sind.

Dazu wird in der Durchführungsbestimmung der SBK für das Spieljahr 2020/2021 unter den Ziffern 2.1.6.E eine Regelung getroffen, die der SBK FD das Recht einräumt, den Modus der Spiele der Regionalligameisterschaften nach Eingang der Meldungen der möglichen aufstiegswilligen Teams aus den Landesverbänden zu veröffentlichen.

Damit legt das anzuwendende Verbandsrecht fest, dass die SBK letztendlich über die Art und Weise des Aufstieges in die 2. FBL Herren bestimmt. Dabei war zwischen der SBK FD und der SBK FVH vereinbart, dass auch in einer regulären abgeschlossenen Saison maximal 2 Teams die Liga nach obenhin verlassen können, um die Regionalliga nicht sportlich zu schwächen.

Aufgrund der fehlenden Möglichkeit zum Ausspielen des Aufstiegsrechtes in einer regulären Saison oder im Rahmen einer Regionalmeisterschaft kam für die SBK nur eine Sicherheitsvariante in Frage (Festlegung der Aufsteiger am grünen Tisch), da aufgrund der Corona bedingten Einschränkungen des Spielbetriebes ein gänzliches Wegfallen der Qualifikationsspiele im Floorball-Verband Hessen eingetreten ist. Eine auf sportlichen Kriterien basierende Entscheidung nach nur zwei Spieltage im Spielbetrieb des Floorball-Verband Hessen (Herren GF Regionalliga Hessen) kam wegen der fehlenden Aussagekraft nicht in Frage.

Die VSK hat bereits in den vorhergehenden Verfahren im Az. 005/SPO/2021 und 006/SPO/2021 betont, dass es für die SBK sehr schwierig ist, eine Auf- und Abstiegsregelung in einem Spieljahr herbeizuführen, wenn dieser Auf- und Abstieg nicht sportlich ausgespielt werden kann. Darauf kann im verschiedenen Maße reagiert werden, bis dahin, dass weder Auf- noch Abstieg festgelegt wird. Die SBK hat sich entschieden, „am grünen Tisch“ den Aufstieg zu regeln.

Für die VSK ist die SBK aus den anzuwendenden verbandsrechtlichen Regelungen „Herrin des Aufstiegsrecht“. Damit kann sie auch deren Regeln festlegen. Dabei muss die SBK beachten, dass alle aufstiegswilligen Vereine gleich und fair behandelt werden. Dabei sind nachvollziehbare Kriterien heranzuziehen, die ein Auf- und Abstiegsrecht begründen können. In den Entscheidungen vom 22.03.2021 und 31.05.2021 der SBK hat die VSK diese Voraussetzungen als nicht erfüllt angesehen und die Entscheidungen der SBK wieder aufgehoben.

Im Vorfeld der Entscheidung der SBK vom 05.07.2021 wurde ihrerseits die Durchführung eines Losverfahren vorgeschlagen. Die Durchführung eines Losverfahrens hält die VSK unter Hinweis auf eine ähnliche Regelung in den Durchführungsbestimmung der SBK von Floorball Deutschland für das Spieljahr 2020/2021 unter 2.1.3 (2. FBL)  Ziffer O zum Aufstiegsrecht in die 2. FBL Herren für zulässig (hier: Sieger des Losverfahrens zwischen den Verlierern der Halbfinalspiele der Regionalligameisterschaft, danach  Verlierer des Losverfahrens zwischen den Verlierern der Halbfinalspiele der Regionalligameisterschaft). Bei Einbeziehung aller aufstiegswilligen Vereine in ein Losverfahren wird durch die VSK keine einseitige Benachteiligung und/oder Beschwer eines aufstiegswilligen Vereins gesehen. Da die SBK aber den Weg der Losentscheidung von der Zustimmung aller in Frage kommenden Vereine abhängig gemacht hat, diese aber nicht alle zugestimmt haben, wurde kein Losentscheid zum Aufstieg in der 2. FBL Herren Süd/West aus dem Floorball-Verband Hessen durchgeführt.

Da offensichtlich weder andere Kriterien zur Ermittlung der Aufsteiger vorliegen noch eine sportliche Entscheidung noch eine Losentscheidung (hier: in Ermangelung der Zustimmung der grundsätzlich aufstiegsberechtigten Vereine) in Frage kommen, hat sich die SBK nunmehr entschieden, keinen Aufsteiger aus dem Florball-Verband Hessen in die 2. FBL Herren Süd/West zu bestimmen. Da die SBK die Aufsteiger bestimmen kann und auch die Art und Weise der Ermittlung der Aufsteiger festlegt, kann sie auch in dieser besonderen Situation des fehlenden sportlichen Wettkampfs zur Ermittlung des/der Klassenbesten bestimmen, dass es keinen Aufsteiger geben wird. Mit diesem Entscheid werden die aufstiegswilligen Vereine alle gleich behandelt und keiner einseitige benachteiligt, auch wenn damit das Ergebnis negativ besetzt ist (keine Aufsteiger). Deshalb hat die Entscheidung vom 05.07.2021 der SBK Bestand und der eingelegte Einspruch des Vereins wurde zurückgewiesen.

Die ausführliche Begründung der VSK ist unter dem Aktenzeichen 007/SPO/2021 veröffentlicht.