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Floorball Deutschland sucht für die Amtszeit 2016/2017 folgende Mitarbeiter für die Verbandsspruchkammer.
Die Verbandsspruchkammer (VSK) besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und 4 weiteren Personen. Als Mitglied der VSK ist wählbar, wer über seinen Verein Mitglied von Floorball Deutschland oder einer seiner Landesverbände ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die VSK wird durch den Gesamtvorstand für zwei Jahre gewählt.
Die VSK ist für alle erstinstanzlichen Entscheidungen in Disziplinarsachen, bei Verstößen gegen Vorschriften von FD und bei Verletzung der Vorschriften im Spielbetrieb (u.a. Protestbehandlung) zuständig. In die Kompetenz der VSK fallen insbesondere auch die Disziplinarmaßnahmen gemäß Ziff. 6.14 ff. (Matchstrafe III) der Floorball-Spielregeln Großfeld / Kleinfeld (SPRGK).
Wünschenswert für eine Mitarbeit in der VSK sind:
Um Interessenkonflikte zu vermeiden sollten Kandidaten möglichst keine Ämter bei FD und in seinen Landesverbänden bekleiden.
Wir bitten die stimmberechtigten Mitglieder des Gesamtvorstands geeignete Kandidaten für die VSK vorzuschlagen. Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 15.11. bei der Geschäftsstelle von FD unter office@floorball.de einzureichen.