Floorball Deutschland sucht für die Amtszeit 2016/2017 folgende Mitarbeiter für die Verbandsspruchkammer.

  • Einen Vorsitzenden
  • Einen Stellvertreter des Vorsitzenden
  • 4 weitere Mitarbeiter

Die Verbandsspruchkammer (VSK) besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und 4 weiteren Personen. Als Mitglied der VSK ist wählbar, wer über seinen Verein Mitglied von Floorball Deutschland oder einer seiner Landesverbände ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die VSK wird durch den Gesamtvorstand für zwei Jahre gewählt.
Die VSK ist für alle erstinstanzlichen Entscheidungen in Disziplinarsachen, bei Verstößen gegen Vorschriften von FD und bei Verletzung der Vorschriften im Spielbetrieb (u.a. Protestbehandlung) zuständig. In die Kompetenz der VSK fallen insbesondere auch die Disziplinarmaßnahmen gemäß Ziff. 6.14 ff. (Matchstrafe III) der Floorball-Spielregeln Großfeld / Kleinfeld (SPRGK).
Wünschenswert für eine Mitarbeit in der VSK sind:

  • Juristische Kenntnisse, insbesondere Erfahrungen in der Sportgerichtsbarkeit
  • allgemeine Kenntnisse der Verbandsarbeit, speziell des Spielbetriebs von Floorball Deutschlands und seiner Landesverbände
  • Grundkenntnisse in Office, Möglichkeit und Bereitschaft Email, Skype und Teamspeak zu benutzen, Englischkenntnisse

Um Interessenkonflikte zu vermeiden sollten Kandidaten möglichst keine Ämter bei FD und in seinen Landesverbänden bekleiden.
Wir bitten die stimmberechtigten Mitglieder des Gesamtvorstands geeignete Kandidaten für die VSK vorzuschlagen. Bewerbungsunterlagen sind  bis einschließlich 15.11. bei der Geschäftsstelle von FD unter office@floorball.de einzureichen.