Floorball Deutschland sucht Bewerber zur Neubesetzung der Verbandsspruchkammer (VSK) und der Berufungskammer (BrK). Mit der Rechtsordnung (REO), in ihrer durch die Delegiertenversammlung im September 2017 beschlossenen aktuellen neuen Fassung, wird der Weg hin zu einer unabhängig arbeitenden Verbandssportgerichtsbarkeit bei Floorball Deutschland beschritten. Dabei wurden insbesondere wichtige und notwendige Änderungen aus dem Bereich der Good Governance in der Neufassung der REO integriert und neben aktualisierten Verfahrensabläufen klar definierte Anforderungen an eine transparente Kammerbesetzung umgesetzt. Erstmalig wird daher hiermit die Bewerbung für die BrK, neben der der VSK, ausgeschrieben.
Beide Rechtsinstanzen werden durch den Gesamtvorstand von Floorball Deutschland für zwei Jahre gewählt (§ 4 Abs. 2 REO). Die VSK ist für alle erstinstanzlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb von Floorball Deutschland und seiner Landesverbände (vorbehaltlich der Unterwerfung nach § 1 Abs. 2),

  1. in Disziplinarsachen
  2. bei Verstößen gegen Vorschriften von Floorball Deutschland
  3. bei Verletzung der Vorschriften im Spielbetrieb (u.a. Protestbehandlung)

zuständig. Die BrK ist als einzige Instanz für die Beurteilung von Rechtsmitteln gegen die von der VSK gefällten Entscheidungen zuständig (§ 3 Abs. 1 und 3).
Personenwahl und persönliche Voraussetzungen
Die VSK sowie die BrK bestehen aus jeweils höchstens 6 Personen; mindestens jedoch aus jeweils 3 Personen (Mindestbesetzung). Personell dürfen sich beide Instanzen nicht überschneiden. Als Mitglied der VSK bzw. der BrK ist wählbar, wer

  1. über seinen Verein Mitglied von Floorball Deutschland oder einer seiner Landesverbände ist und
  2. das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Zudem dürfen die Mitglieder der VSK und BrK während ihrer Amtszeit:

  1. kein weiteres Amt bei Floorball Deutschland bekleiden,
  2. kein weiteres Amt bei Floorball Deutschland oder einem seiner Mitglieder bekleiden durch das sie sie in der Delegiertenversammlung oder dem Gesamtvorstand stimmberechtigt sind,
  3. sich von der Delegiertenversammlung von Floorball Deutschland nicht in ein weiteres Amt von Floorball Deutschland wählen lassen oder
  4. sich vom geschäftsführenden Vorstand von Floorball Deutschland berufen lassen.
  5. in keinem Angestelltenverhältnis zu Floorball Deutschland stehen,
  6. kein Vertreter einer Interessengruppe eines der Mitglieder des Verbandes sein.

Bereits innehabende Ämter sind vor der Annahme der Wahl/ Berufung in die VSK und BrK abzugeben. […] Alle Ämter und Funktionen, die ein Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung in einem Verband oder Verein innehat, müssen in der Bewerbung aufgelistet werden (§ 4 Abs. 1).
Gewünschte Qualifikationen
Die Mitglieder der VSK und BrK sollten nach Möglichkeit über

  • Erfahrung in der Sportgerichtsbarkeit verfügen,
  • die Mitglieder der BrK sollten über eine juristische Ausbildung verfügen
  • allgemeine Kenntnisse der Verbandsarbeit, speziell des Spielbetriebs von Floorball Deutschlands und seiner Landesverbände
  • Grundkenntnisse in Office, Möglichkeit und Bereitschaft Email, Skype und Teamspeak zu benutzen, Englischkenntnisse

Weitere Informationen zur Neubesetzung können in der Rechtsordnung von Floorball Deutschland nachgelesen werden.

Wir bitten die stimmberechtigten Mitglieder des Gesamtvorstands geeignete Kandidaten für die VSK und BrK vorzuschlagen. Interessierte Bewerber können ihre Unterlagen bis einschließlich 31.10.2017 bei der Geschäftsstelle von FD unter office@floorball.de per E-Mail einreichen.