Beim Spiel Nr. 31 der 2. FBL Nord/West zwischen dem TV Eiche Horn Bremen und dem BSV Roxel kam es im ersten Drittel (Spielzeit: 17:46) zu einem Foul gegen den Beteiligten, in dessen Folge der Beteiligte seinem Gegenspieler gegen den Oberschenkel trat. Im Anschluss beleidigte der Beteiligte einen der beiden Schiedsrichter, nach dem er vorher in unangemessener Weise noch den körperlichen Kontakt zu besagten Schiedsrichter gesucht hatte. In der sich anschließenden Drittelpause nahm der Beteiligte im Kabinengang Kontakt mit den Schiedsrichtern auf und forderte das Vorzeigen einer Schiedsrichterlizenz, um mit den Worten zu schließen, man würde sich noch draußen sehen.
Das Fehlverhalten gegenüber seinem  Gegenspieler ahndeten die Schiedsrichter gem. Ziffer 6.17 Absatz 1 SPRGK Version 2014 mit einer Matchstrafe 3. Weitere Vergehen die zu einer Matchstrafe führen können, sind zu melden, was mit dem Berichtsformular vom 16.12.2017 erfolgt ist. Der Beteiligte hat den Schiedsrichter beleidigt und letztendlich diesen auch bedroht (Ziffer 6.17 Absatz 3 und 4 SPRGK Version 2014) – beides Vergehen, die gleichfalls zu einer Matchstrafe 3 führen. Die Summe des Fehlverhaltens addierte sich letztendlich für die Verbandsspruchkammer auf drei Spieltage Sperre und zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 € unter Mithaftung des Vereins.