Am 06. Mai wurden vom Bund erste Lockerung der Maßnahmen beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde die teilweise Wiederaufnahme des Sports ermöglicht und die Verantwortung für weiteren Lockerungen an die Regierungen der Bundesländer abgegeben.

Bereits jetzt unterscheiden sich die beschlossenen Lockerungen in den Ländern. Das führt dazu, dass keine bundeseinheitlichen Regelungen zur Ausübungen des Sports aufgestellt werden. Auch die weiteren Lockerungen, wie z. B. die Öffnungen der Sporthallen oder die Aufnahme des regionalen Spielbetriebs, liegen in der Verantwortung der Bundesländer. Daher wird es zu regional unterschiedlichen Lockerungen kommen, die zu verschiedenen Zeitpunkten umgesetzt werden.

Die seitens des DOSB aufgestellten Leitplanken sowie unser Konzeptpapier „Wiederaufnahme des Floorballsports“ (Stand: 04.05.2020) behalten weiterhin ihre Gültigkeit und werden weiterentwickelt. Unser Konzept kann auch auf der Seite vom DOSB heruntergeladen werden. Auf der Homepage des DOSB sind ebenfalls die „10 Leitplanken“ zu finden.

(Quelle: Infomail des DOSB an die Mitgliedsorganisationen, Stand: 11.05.2020.
Die Angaben zur Vollständigkeit der Lockerungen sind ohne Gewähr.)