Die Verbandsspruchkammer (VSK) von Floorball Deutschland musste sich in gleich zwei Fällen mit dem unsportlichen Verhalten von Zuschauern befassen.

In der 1. FBL Herren kam es vermehrt zu herablassenden Zwischenrufen aus dem Zuschauerraum. Hierbei nahmen die Zwischenrufe sogar beleidigenden und rassistischen Charakter an. Nach den Vorschriften von Floorball Deutschland sind Vereine auch für das Fehlverhalten ihrer Anhänger verantwortlich.

In den beiden nun entschiedenen Fällen (003 SPO 2020 und 004 SPO 2020) stellte die erkennende Kammer der VSK klar, dass sie sich zur Bekämpfung rassistischer Äußerungen bekennt. Allerdings ist sie hierzu auch auf die Mitwirkung ALLER angewiesen. So sei es für die Beweisführung bspw. hilfreich, Schiedsrichter auf solche Äußerungen aufmerksam zu machen und Vorkommnisse in den Spieltagsdokumenten zu notieren.

Nach Würdigung der Fälle verhängte die VSK im Verfahren 003 SPO 2020 eine Geldstrafe in Höhe von 150,00 EUR gegen den entsprechenden Verein. Im Verfahren 004 SPO 2020 musste dagegen in Ermangelung einer ausreichenden Beweisführung zugunsten des Vereins das Verfahren eingestellt werden.

Die Einzelheiten können den veröffentlichten Entscheidungen entnommen werden.