Mit der Beendigung der laufenden Saison durch den deutschen Verband waren auch die zuständigen Kommissionen gehalten, ihre Entscheidungen zu treffen. Die Verbandspruchkammer (VSK) musste deshalb in 5 Verfahren entscheiden. In 4 Verfahren ging es um die Nichteinhaltung der zu meldenden Kontingent-Schiedsrichter durch die Bundesligavereine. Die Regel- und Schiedsrichterkommission (RSK) hat entsprechende Strafbescheide mit einer Strafgebühr erlassen. Dabei hat die RSK sich insoweit großzügig gezeigt, dass nicht-fristgerecht gemeldete Kontingent-Schiedsrichter im Nachhinein noch anerkannt wurden, so dass es in 2 Fällen bei einer geringen Gebühr für verspätete Meldung der Kontingent-Schiedsrichter verbleiben konnte. In einem Fall wurde die Höhe der Geldbuße halbiert. In einem Verfahren wurde dagegen die Entscheidung der RSK mit einer Strafgebühr in Höhe von 2.000 EUR bestätigt. In den Entscheidungen hat die VSK darauf abgestellt, dass in Anwendung der geltenden Ordnungen und Durchführungsbestimmungen – und der darin enthaltenen Fristen – die Bundesligavereine zur fristgerechten Meldung angewiesen sind. Diese Fristen sind – unabhängig davon, ob die Saison zu Ende gebracht wird oder nicht – einzuhalten.

Das 5. Verfahren betraf eine von der Spielbetriebskommission (SBK) vorgenommene Aufstiegsregelung von der Regionalliga zur Floorball Bundesliga. Auch in den Regionalligen ist der Spielbetrieb nicht zu Ende geführt worden, sodass sich die SBK dazu entschieden hat, am „grünen Tisch“ eine Aufstiegsregelung zu treffen. Dabei ist nach Auffassung der VSK eine Nachvollziehbarkeit der Entscheidung für die dann festgelegten Aufsteiger nicht getroffen worden, wodurch es bei mindestens 2 Vereinen zu einer Benachteiligung gekommen ist. Insofern wurde die Entscheidung der SBK aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückgewiesen.